Willensvollstreckung

Idealerweise wird als Willensvollstrecker eine Firma oder eine Person eingesetzt, die

  • eine neutrale Stellung zu den begünstigten Personen hat (dies vermeidet Ärger und eventuelle böse Unterstellungen)
  • ein fundiertes kaufmännisches und rechtliches Verständnis hat und den Umgang mit Behörden nicht scheut
  • gute Kenntnisse über Ihre persönlichen Verhältnisse hat
  • sofort verfügbar und mit der Trauer nicht zu stark belastet ist

Als Ihr Willensvollstrecker setzen wir uns voll und ganz dafür ein, dass Ihr Wille umgesetzt wird.

Wir besprechen Ihre Vorstellungen sehr detailliert mit Ihnen, um später für Sie einstehen zu können.

Sie können uns vertrauen!